Wie sieht ein Haushaltsbudget am Existenzminimum aus?
Das Haushaltbudget wird in der Sozialhilfe in vielen Kantonen auf Basis der SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) festgelegt. Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt wird als Pauschale ausgerichtet. Dies ermöglicht es unterstützten Personen, ihr verfügbares Einkommen selbst einzuteilen und die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Für eine Person sowie für Eltern mit zwei Kindern wird das Haushaltsbudget folgendermassen berechnet:
Einpersonen-Haushalt:
Grundbedarf für den Lebensunterhalt: Fr. 986.–
+ effektiver Mietzins
+ Krankenkassenprämie (Grundversicherung unter Berücksichtigung der Prämienverbilligung)
Eltern mit 2 Kindern:
Grundbedarf für den Lebensunterhalt: Fr. 2'110.–
+ effektiver Mietzins
+ Krankenkassenprämie (Grundversicherung unter Berücksichtigung der Prämienverbilligung)
Vom Betrag für den Grundbedarf werden neben Nahrung auch Kleider, Körperpflege, Energieverbrauch, Ausgaben für Verkehr etc., also alle Dinge des täglichen Gebrauchs bezahlt. Auch ist die Höhe der Unterstützungsbeiträge der Sozialhilfe für Miete und Krankenkassenprämien kantonal unterschiedlich geregelt.
Warum genügt für die Armutsbetroffenen das Netz unseres Sozialstaates nicht?
In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen zur Prävention von verschiedenen Armutsrisiken: Alter (AHV), Krankheit/Invalidität (IV) und Arbeitslosigkeit (ALV). Jedoch stehen besonders die IV und die AHV unter grossem Spardruck. Mit dem Leistungsabbau in der IV werden viele Personen in die Sozialhilfe gedrängt. Gleichzeitig werden Entlastungsmöglichkeiten wie die Prämienverbilligungen gekürzt (z.B im Kanton Basel-Landschaft) oder die Betreuungsbeiträge für Kleinkinder abgeschafft (z.B Kanton Zürich). Das bedeutet besonders für Familien mit mehr als zwei Kindern, für Alleinerziehende und ältere Erwerbstätige ein erhöhtes Armutsrisiko .
Im Kanton Basel-Landschaft wird dem erhöhten Armutsrisiko für Familien aktuell mit der Initiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen» begegnet. Die Einführung von Familienergänzungsleistungen würde besonders Familien mit geringen Einkommen und damit einhergehenden finanziellen Schwierigkeiten entlasten.
Das Haushaltbudget wird in der Sozialhilfe in vielen Kantonen auf Basis der SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) festgelegt. Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt wird als Pauschale ausgerichtet. Dies ermöglicht es unterstützten Personen, ihr verfügbares Einkommen selbst einzuteilen und die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Für eine Person sowie für Eltern mit zwei Kindern wird das Haushaltsbudget folgendermassen berechnet:
Einpersonen-Haushalt:
Grundbedarf für den Lebensunterhalt: Fr. 986.–
+ effektiver Mietzins
+ Krankenkassenprämie (Grundversicherung unter Berücksichtigung der Prämienverbilligung)
Eltern mit 2 Kindern:
Grundbedarf für den Lebensunterhalt: Fr. 2'110.–
+ effektiver Mietzins
+ Krankenkassenprämie (Grundversicherung unter Berücksichtigung der Prämienverbilligung)
Vom Betrag für den Grundbedarf werden neben Nahrung auch Kleider, Körperpflege, Energieverbrauch, Ausgaben für Verkehr etc., also alle Dinge des täglichen Gebrauchs bezahlt. Auch ist die Höhe der Unterstützungsbeiträge der Sozialhilfe für Miete und Krankenkassenprämien kantonal unterschiedlich geregelt.
Warum genügt für die Armutsbetroffenen das Netz unseres Sozialstaates nicht?
In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen zur Prävention von verschiedenen Armutsrisiken: Alter (AHV), Krankheit/Invalidität (IV) und Arbeitslosigkeit (ALV). Jedoch stehen besonders die IV und die AHV unter grossem Spardruck. Mit dem Leistungsabbau in der IV werden viele Personen in die Sozialhilfe gedrängt. Gleichzeitig werden Entlastungsmöglichkeiten wie die Prämienverbilligungen gekürzt (z.B im Kanton Basel-Landschaft) oder die Betreuungsbeiträge für Kleinkinder abgeschafft (z.B Kanton Zürich). Das bedeutet besonders für Familien mit mehr als zwei Kindern, für Alleinerziehende und ältere Erwerbstätige ein erhöhtes Armutsrisiko .
Im Kanton Basel-Landschaft wird dem erhöhten Armutsrisiko für Familien aktuell mit der Initiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen» begegnet. Die Einführung von Familienergänzungsleistungen würde besonders Familien mit geringen Einkommen und damit einhergehenden finanziellen Schwierigkeiten entlasten.